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ZPO § 286 Freie Beweiswürdigung

ZPO § 286 Freie Beweiswürdigung

[ Auszug: (1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu ... ]